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BPlan Krankenhausgebiet / Gesundheitszentrum, Karlstadt

Bebauungsplan

Das Kreiskrankenhaus des Landkreises Main-Spessart wurde im Zuge von wirtschaftlichen Überlegungen neu aufgestellt, die Leistungen zusammengefasst und am Standort Lohr am Main gebündelt. Der Standort Karlstadt wurde aufgegeben und verlassen. Die Flächen und Gebäude stehen nun neuen Nutzungen zur Verfügung. Durch die Aufgabe des Standortes für den Krankenhausbetrieb entspricht die Nutzung der Fläche nicht länger der Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Krankenhaus und bedarf daher einer Teiländerung des Bebauungsplans, um neue Nutzungen in Form eines Gesundheitszentrums / Ärztehauses in der alten Bausubstanz auf dieser Fläche zu ermöglichen.  Zukünftig soll das Gebäude als Gesundheitszentrum mit Büro- und Praxisräumen für medizinische Dienstleistungen genutzt werden.

Ergänzende Nutzungen wie bspw. Apotheke, Fachmarkt für Orthopädie und Gastronomie sind ebenfalls vorgesehen. Die 2. Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 2  „Krankenhausgebiet“ erlaubt diese Umnutzung und sichert den Fortbestand der bereits ansässigen Nutzungen wie Verwaltung, Altenheim und Pflegestützpunkt.

Art
Änderung Bebauungsplan (BPlan)
der Innenentwicklung gem. §13a BauGB mit integrierter Grünordnung

Arealgröße
ca. 1,8 ha

Bearbeitungszeitraum
2020

Ansprechpartner
Stadtverwaltung Karlstadt
Zum Helfenstein 2
97753 Karlstadt
09353 7902 0
info@karlstadt.de