


Die Stadtbau Würzburg GmbH ist Eigentümerin eines Wohnquartiers an der Bayernstraße im Würzburger Stadtbezirk Lindleinsmühle und beabsichtigt, dieses aufbauend auf dem Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzept Lindleinsmühle aus dem Jahr 2017 nachzuverdichten.
Mittels Ergänzungsbauten in Systembauweise sollen bezahlbare, kleinere Wohnungen sowie die Entwicklung eines attraktiven, lebenswerten und zeitgemäßen Wohnumfelds geschaffen werden. Geplant ist eine Punktbebauung mit einem fünfgeschossigen und einem siebengeschossigen Gebäude. Das Grundstück, auf dem die ergänzende Wohnbebauung vorgesehen ist, umfasst eine Fläche von ca. 0,7 ha.
Zur Verbesserung der Wohnraumversorgung breiter Bevölkerungsgruppen plant die Stadtbau Würzburg GmbH, mind. 50 % der Wohneinheiten nach den Richtlinien über einkommensorientierte Förderung zu realisieren, wodurch der städtische Grundsatzbeschluss der Sicherung von anteilig mind. 30 % der neu schaffenden Wohneinheiten sowie mind. 30% der Geschossfläche für den geförderten Wohnungsbau bei der Entwicklung neuer Wohnbauflächen sogar deutlich übertroffen wird.
Gemäß des Grundsatzbeschlusses der Weitergabe der Lasten für die soziale Infrastruktur bei der Entwicklung neuer Wohnbauflächen plant die Stadtbau Würzburg GmbH am Standort soziale Angebote zu schaffen, um den entstehenden Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen als planungsbegünstiger Vorhabenträger zu tragen.
Des Weiteren ist neben der ergänzenden Bebauung mit zwei Punkthäusern der Bau einer Garagenanlage in Form einer Split-Level-Parkpalette mit bis zu 116 Stellplätzen verteilt über 6 versetzte Parkebenen (3/3 Split-Level) auf dem Grundstück der bestehenden Stellplatzfläche vorgesehen, um dem Stellplatzdefizit mit einhergehendem Stellplatzdruck im Gebiet entgegenzuwirken.
Der Stadtrat der Stadt Würzburg hat mit Beschluss vom 28.09.2023 die 4. Änderung des Bebauungsplans „Lindleinsmühle“ – Lindleinsmühle 034, gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung), für das Gebiet begrenzt durch die Frankenstraße im Norden, die öffentliche Grünfläche Fl.Nr. 4465/24 im Osten, das Grundstück Bayernstraße 7 bis 33 (FI.Nr. 4465/4) im Süden sowie die Bayernstraße und die Fl. Nr. 4434/1 im Westen Gemarkung Würzburg in der Fassung vom 17.02.2023 im Maßstab 1:1000 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen.
Im Herbst 2024 fand der Baubeginn statt.
Die Abbildungen zeigen die Planzeichnung des Bebauungsplans, das Bauschild und den Stand der Bebauung Mitte Mai 2025.
Art
Bebauungsplan (BPlan) der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Arealgröße
ca. 1,05 ha
Bearbeitungszeitraum
2022 bis 2023
Grünordnungsplan
IB Viebahn GmbH, Würzburg
Ansprechpartner
Stadt Würzburg
Baureferat / FA Bauleitplanung
Beim Grafeneckart 1
97070 Würzburg
stadtplanung@stadt.wuerzburg.de