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Erhaltungssatzung Innenstadt, Illertissen

Erhaltungssatzung

Erfolgreiche Stadtentwicklung beinhaltet beides: Veränderung und Kontinuität. Veränderung, indem die Stadtstruktur an neue  Anforderungen angepasst wird, Kontinuität, indem die  charakteristischen Strukturen des Ortes behutsam mit dem Neuen verbunden werden.Die Stadt Illertissen hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem attraktiven Wohn-, Arbeits- und  Einkaufsstandort entwickelt. In Folge dieser dynamischen Entwicklung haben sich auch Veränderungen in der Struktur und im ehemals kleinstädtisch geprägten Stadtbild vollzogen. Im Sinne einer behutsamen Stadtentwicklung hat der Rat der Stadt Illertissen deshalb beschlossen, die für das Bild der Stadt und für das Verständnis ihrer Struktur wichtigen Elemente unter besonderen Schutz zu stellen.

Mit der Erhaltungssatzung wird das Ziel verfolgt, die städtebauliche Eigenart der Innenstadt zu bewahren. Deren Eigenart entsteht durch die prägenden Gebäude und deren Gestaltungsmerkmale, aber auch durch grundlegende städtebauliche Strukturen. Zu diesen zählen die Bauweise und die Geschossigkeit der Gebäude oder die Proportionen und Gestaltung der Straßen- und Platzräume. Um einen einheitlichen Vollzug der Erhaltungssatzung durch die Stadt Illertissen zu ermöglichen, wurden in Form eines Leitfadens informelle Vorgaben zur Anwendung aufgeführt. Der Leitfaden soll bei der Beurteilung des einzelnen Vorhabens (Errichtung, Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen) im Geltungsbereich unterstützen.

Art
Erhaltungssatzung

Arealgröße
ca. 57 ha

Bearbeitungszeitraum
2012

Auftraggeber
Stadt Illertissen

Ansprechpartner
Stadt Illertissen
Hauptstrasse 4
89257 Illertissen
07303 1720
stadt@illertissen.de