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GHB Gemeinde Reichelsheim

Gestaltungsleitbild und kommunales Anreizprogramm für den Kernbereich Reichelsheim

Reichelsheim wurde 2019 mit dem Gebiet „Aktiver Kernbereich“ in das Bund-Länder-Förderprogramm „Aktive Kernbereiche in Hessen“ aufgenommen. In diesem Rahmen soll der erweiterte Ortskern Reichelsheims nachhaltig gestärkt und auf zukünftige Anforderungen vorbereitet werden. Einen Baustein bildet dabei das kommunale „Anreizprogramm für private Baumaßnahmen“, das als Instrument zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung der Bevölkerung bei der aktiven Programmumsetzung dient. Es bietet Haus- und Grundbesitzenden sowie Gewerbetreibenden die Möglichkeit, für bauliche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie für Maßnahmen zur Verbesserung und Gestaltung von Freiflächen gemäß den Anforderungen und Zielen der Städtebauförderung Fördermittel zu erhalten.

Die Aktivierungswirkung des Anreizprogrammes liegt in einer Vielzahl von Maßnahmen, die in einem räumlich definierten Bereich stattfinden und so auch positive Auswirkungen auf den gesamten Ortskern haben können. Dabei geht es vor allem darum, die Funktionsfähigkeit der innerörtlichen Lage als Standort für Wohnen, Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistung und Kultur zu wahren und zu entwickeln. Entsprechende Maßnahmen dienen folglich auch der Pflege des Ortsbildes und der Erhaltung des gewachsenen städtebaulichen Gefüges. Darüber hinaus sollen auch Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen an Gebäuden und Außenflächen zum Tragen kommen.

Das Gestaltunghandbuch mit vielen Gestaltungsbeispielen und -empfehlungen fungiert als Grundlage und Orientierungsrahmen für die Anwendung des Anreizprogramms. Die Einzelheiten der Förderung regelt eine kommunale Richtlinie (Förderrichtlinie der Gemeinde Reichelsheim zur Anreizfinanzierung baulicher Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Fördergebiet „Aktiver Kernbereich“).

Die Abbildungen zeigen Gestaltungsbeispiele, den Umgriff für das kommunale Anreizprogramm und das Gestaltungsleitbild als Broschüre.

Art
Gestaltungsleitfaden
und kommunales Anreizprogramm

Größe Geltungsbereich
ca. 25 ha

Bearbeitungszeitraum
2022

Auftraggeber
Gemeinde Reichelsheim
Bismarckstraße 43
64385 Reichelsheim (Odenwald)
06164 50825
bauamt@reichelsheim.de